Änderungsabnahmen
Abnahme des Ein- oder Anbaus / Aus- oder Abbaus
Individuell, kreativ und exklusiv: Ein Auto, das es so kein zweites Mal gibt, wünschen sich viele – egal ob Fahrwerks-Tieferlegung, Sonderräder mit Breitreifen oder die Tönung von Scheiben. Doch diese technischen Änderungen erfordern sogenannte Änderungsabnahmen, genauso wie z.B. der Einbau einer Zusatzheizung oder eines speziellen Sicherheitsgurtsystems, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss.
Ein Standardmodell kann auf verschiedensten Wegen zum individuellen Schmuckstück werden. Jede Änderung erfordert dabei Genehmigungen, damit das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen werden kann und den Insassen die nötige Sicherheit bietet.
Als „Prüfzeugnisse“ für diese Änderungen gelten Allgemeine Betriebserlaubnisse und Allgemeine Bauartgenehmigungen. In diesen Dokumenten ist festgelegt, ob eine Änderungsabnahme durchgeführt werden muss oder ob das Mitführen derselben ausreicht. Bei sogenannten „Teilegutachten“ ist in jedem Falle die unverzügliche Durchführung einer Änderungsabnahme vorgeschrieben, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des konkreten Fahrzeugs und es darf so nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen.
Aus der Art der Änderung ergibt sich auch, ob und wann eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben ist. Dafür sind in der zeitlichen Abfolge festgelegt: eine unverzügliche Berichtigung, eine erforderliche, aber zurückgestellte Berichtung sowie nicht vorgeschriebene, aber mögliche Übertragung bestimmter Angaben in die Zulassungsbescheinigung.
Änderungsabnahmen können an jedem DEKRA Prüfstandort durchgeführt werden. Über die Möglichkeiten einer Einzelbegutachtung können Sie sich dort ebenfalls beraten lassen.